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   VG Braunschweig, 14.12.2005 - 6 B 731/05   

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VG Braunschweig, 14.12.2005 - 6 B 731/05 (https://dejure.org/2005,26386)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 14.12.2005 - 6 B 731/05 (https://dejure.org/2005,26386)
VG Braunschweig, Entscheidung vom 14. Dezember 2005 - 6 B 731/05 (https://dejure.org/2005,26386)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Voraussetzung für die Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Nichtbeibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens.

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 11 Abs 3 S 1 Nr 4 FeV; § 11 Abs 8 FeV; § 46 Abs 3 FeV; § 2 Abs 8 StVG; § 3 Abs 1 StVG
    Aggressionspotential; Aufklärung der Eignungszweifel; Beleidigung; Bindungswirkung; charakterliche Eignung; Eignung; Eignung des Fahrerlaubnisinhabers; Eignungszweifel; Einlegung von Rechtsbehelfen; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignung; Fahrerlaubnis; ...

  • archive.org
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VG Braunschweig, 14.12.2005 - 6 B 731/05
    Wegen der mit einer Untersuchung für den Betroffenen verbundenen gravierenden Folgen, insbesondere im Bereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (vgl. hierzu: BVerfG, Beschl. vom 20.06.2002 - DAR 2002, 405; Beschl. vom 08.07.2002 - DAR 2002, 410), genügt für die Anordnung einer solchen Maßnahme nicht lediglich ein bloßer Verdacht.
  • BVerwG, 05.07.2001 - 3 C 13.01

    Entziehung der Fahrerlaubnis, maßgeblicher Zeitpunkt; Fahrerlaubnisentziehung,

    Auszug aus VG Braunschweig, 14.12.2005 - 6 B 731/05
    In einem solchen Fall verdichten sich die Zweifel an der Fahreignung zu der Gewissheit, dass der Kraftfahrer nicht geeignet ist, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr sicher zu führen, weil aus seinem Verhalten zu schließen ist, er wolle Mängel, die seine Fahreignung ausschließen könnten, verbergen (BVerwG, Urt. vom 05.07.2001 - DAR 2001, 522 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.2004 - 10 S 1283/04

    Zulässigkeit der Datenübermittlung an Fahrerlaubnisbehörde; Strafurteil

    Auszug aus VG Braunschweig, 14.12.2005 - 6 B 731/05
    Der Antragsgegner hatte deshalb in mehrfacher Hinsicht zu Recht Anlass gesehen, die Eignung des Antragstellers als Inhaber einer Fahrerlaubnis zu überprüfen (vgl. hierzu auch: VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 27.07.2001 - NZV 2002, 104; Urt. vom 14.09.2004 - 10 S 1283/04 - jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 08.07.2002 - 1 BvR 2428/95

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VG Braunschweig, 14.12.2005 - 6 B 731/05
    Wegen der mit einer Untersuchung für den Betroffenen verbundenen gravierenden Folgen, insbesondere im Bereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts (vgl. hierzu: BVerfG, Beschl. vom 20.06.2002 - DAR 2002, 405; Beschl. vom 08.07.2002 - DAR 2002, 410), genügt für die Anordnung einer solchen Maßnahme nicht lediglich ein bloßer Verdacht.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.07.2001 - 10 S 614/00

    Fahreignungsgutachten nach Fahrerlaubnisentziehung wegen erheblicher Straftat

    Auszug aus VG Braunschweig, 14.12.2005 - 6 B 731/05
    Der Antragsgegner hatte deshalb in mehrfacher Hinsicht zu Recht Anlass gesehen, die Eignung des Antragstellers als Inhaber einer Fahrerlaubnis zu überprüfen (vgl. hierzu auch: VGH Baden-Württemberg, Beschl. vom 27.07.2001 - NZV 2002, 104; Urt. vom 14.09.2004 - 10 S 1283/04 - jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 03.09.1992 - 11 B 22.92

    Fahrerlaubnisentziehung; Verwaltungsbehörde

    Auszug aus VG Braunschweig, 14.12.2005 - 6 B 731/05
    Lediglich dann, wenn sich gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der tatsächlichen Feststellungen im Strafurteil ergeben, müsste ein Kraftfahrer in einem Fahrerlaubnisentziehungsverfahren eine rechtskräftige strafgerichtliche Entscheidung mit dem darin festgestellten Sachverhalt nicht gegen sich gelten lassen (BVerwG, Beschl. vom 03.09.1992 - NVwZ-RR 1993, 165; OVG Brandenburg, Beschl. vom 31.01.2003 - 4 B 10/03 -).
  • OVG Brandenburg, 31.01.2003 - 4 B 10/03
    Auszug aus VG Braunschweig, 14.12.2005 - 6 B 731/05
    Lediglich dann, wenn sich gewichtige Anhaltspunkte für die Unrichtigkeit der tatsächlichen Feststellungen im Strafurteil ergeben, müsste ein Kraftfahrer in einem Fahrerlaubnisentziehungsverfahren eine rechtskräftige strafgerichtliche Entscheidung mit dem darin festgestellten Sachverhalt nicht gegen sich gelten lassen (BVerwG, Beschl. vom 03.09.1992 - NVwZ-RR 1993, 165; OVG Brandenburg, Beschl. vom 31.01.2003 - 4 B 10/03 -).
  • VG Braunschweig, 11.03.2008 - 6 B 44/08

    Bindung an strafgerichtliche Entscheidungen im Rahmen von § 11 Abs. 3 Satz 1 Nr.

    Versäumt er dies aus von ihm zu vertretenden Gründen, ist es verfassungsrechtlich unbedenklich, wenn von den Fahrerlaubnisbehörden aus der rechtskräftigen strafgerichtlichen Verurteilung ohne eine weitere Gelegenheit zu einem nochmaligen Gegenbeweis im straßenverkehrsbehördlichen Verfahren auf die fehlende Eignung zum Führen eines Kraftfahrzeugs geschlossen oder die Verurteilung zur Grundlage fahrerlaubnisrechtlicher Maßnahmen gemacht wird (vgl. auch VG Braunschweig, B v. 14.12.2005 - 6 B 731/05 - bestätigt durch Nds. OVG, B. v. 04.12 1998 - 12 ME 24/06 - unter Hinweis auf Nds. OVG, B. v. 04.12.1998 - 12 L 5322/98 - BVerwG, B. v. 03.09.1992 - 11 B 22/92 -, NVwZ-RR 1993, 165 und OVG Brandenburg, B. v. 31.01.2003 - 4 B 10/03 -, juris).
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